ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DER ZELTZENTRUM GMBH
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Zeltzentrum GmbH (Auftragnehmerin) und ihren Kundinnen und Kunden (Auftraggeberinnen/Auftraggeber), sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
1. Allgemeines / Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Aufträge, die die Auftraggeberin/der Auftraggeber an die Zeltzentrum GmbH erteilt. Abweichende Bedingungen der Auftraggeberin/des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, wenn sie von der Zeltzentrum GmbH schriftlich anerkannt wurden.
Die Produkte, die durch die Zeltzentrum GmbH angeboten werden, sind grundsätzlich verfügbar oder beschaffbar. Sollte ein Produkt aus irgendeinem Grund nicht lieferbar sein, wird die Auftraggeberin/der Auftraggeber umgehend informiert.
Für die Vermietung von Zelten gelten ergänzende Bedingungen (siehe unten).
2. Vertragsschluss
Online-Produkte
Die Produkte und Preise im Zeltkonfigurator stellen ein unverbindliches Angebot dar. Eine automatisch generierte Offerte respektive Bestellbestätigung stellt keinen verbindlichen Vertragsschluss dar, sondern lediglich den Eingang der Bestellanfrage. Der Vertrag kommt erst mit einer individuellen Auftragsbestätigung durch die Zeltzentrum GmbH zustande.
Bestellungen und Vereinbarungen
Bestellungen über den Onlineshop sowie mündliche oder telefonische Vereinbarungen werden erst durch die ausdrückliche Bestätigung der Zeltzentrum GmbH verbindlich.
3. Preise und Kosten
Alle angegebenen Preise sind Nettopreise, inkl. der Mehrwertsteuer (MwSt.). Änderungen in den Preisen und im Sortiment bleiben vorbehalten.
Die Preise gelten ab Warenlager der Zeltzentrum GmbH in Oberlunkhofen und beinhalten keine Versandkosten, Verpackung, Fracht, Porto oder Versicherungsgebühren. Diese werden separat berechnet, wenn eine Lieferung gewünscht wird.
Kosten für Skizzen, Entwürfe, Probesätze, Probedrucke und ähnliche Vorarbeiten, die auf Wunsch der Auftraggeberin/des Auftraggebers durchgeführt werden, sind ebenfalls von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zu tragen, auch wenn der Auftrag schliesslich nicht erteilt wird. Nachträgliche Änderungen werden ebenfalls separat in Rechnung gestellt.
4. Zahlungsmodalitäten und Verzugsfolgen
Zahlung
Die Zahlung ist gemäss der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu leisten. Bereits erbrachte Drittleistungen (z. B. Druckvorlagen) sind ebenfalls zur Zahlung fällig, auch wenn der Kaufvertrag später widerrufen oder abgebrochen wird.
Bei Aufträgen mit grossen Materialmengen oder speziellen Vorleistungen kann die Zeltzentrum GmbH eine Vorauszahlung verlangen.
Verzug
Die Auftraggeberin/der Auftraggeber gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Verzugszins von 5% pro Jahr zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Vorauszahlung bei Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
Im Falle einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Auftraggeberin/des Auftraggebers ist die Zeltzentrum GmbH berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen, offene Rechnungen sofort fällig zu stellen und Lieferungen oder Arbeiten zurückzuhalten.
5. Lieferung
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Sie gelten ab dem Warenlager der Zeltzentrum GmbH in Oberlunkhofen.
Im Falle eines Lieferverzugs ist der Auftraggeberin/dem Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Erst nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Vertrag durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber gekündigt werden. Schadensersatzansprüche sind jedoch auf den Wert des jeweiligen Auftrags begrenzt.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Zeltzentrum GmbH.
6. Beanstandungen und Mängelrüge
Die Auftraggeberin/der Auftraggeber hat die gelieferte Ware sowie Zwischenerzeugnisse unverzüglich auf Mängel zu überprüfen. Mängel müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls entfällt das Recht auf Mängelrüge.
Reduzierte Artikel sind von der Garantie ausgeschlossen. Bei berechtigten Mängeln hat die Zeltzentrum GmbH das Recht, nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7. Aufbewahrung und Versicherung
Vorlagen und Druckträger werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus aufbewahrt. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist für die Versicherung ihrer/seiner eigenen überlassenen Gegenstände verantwortlich.
Die Zeltzentrum GmbH ist berechtigt, Vorlagen und Filme für Nachbestellungen nur auf ausdrücklichen Wunsch der Auftraggeberin/des Auftraggebers aufzubewahren. Nach zwei Jahren ohne weitere Bestellungen kann die Zeltzentrum GmbH die betreffenden Materialien vernichten.
8. Eigentum und Urheberrecht
Alle für die Vertragserzeugnisse verwendeten Betriebsgegenstände (z. B. Filme, Entwürfe) bleiben im Eigentum der Zeltzentrum GmbH, auch wenn diese gesondert berechnet werden.
Die Auftraggeberin/der Auftraggeber haftet für die Verletzung von Immaterialgüterrechten Dritter und stellt die Zeltzentrum GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei.
9. Gerichtstand und anwendbares Recht
Für alle rechtlichen Auseinandersetzungen ist das Gericht am Sitz der Zeltzentrum GmbH zuständig. Es gilt Schweizer Recht.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine andere Vereinbarung ganz oder teilweise ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.
11. Höhere Gewalt
Die Zeltzentrum GmbH übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Ausfälle der Lieferung aufgrund höherer Gewalt, wie z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Streiks, behördliche Massnahmen oder andere unvorhersehbare, ausserhalb der Kontrolle liegende Ereignisse. In solchen Fällen wird die Lieferung um die Dauer der Behinderung verlängert.
12. Änderungen der AGB
Die Zeltzentrum GmbH behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden den Kundinnen und Kunden spätestens 14 Tage vor ihrem Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Widerspricht die Auftraggeberin/der Auftraggeber der Änderung nicht innerhalb der genannten Frist, gelten die Änderungen als angenommen.
Ergänzende Geschäftsbedingungen für Mietzelte
Diese ergänzenden AGB regeln speziell die Vermietung von Zelten und sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zeltzentrum GmbH.
Die Mietpreise gelten für die in der Mietauftragsbestätigung angegebene Dauer. Bei Rücktritt nach Bestätigung der Miete gelten die folgenden Stornierungsgebühren:
- Bis 3 Monate vor Mietbeginn: 20% der Auftragssumme
- Bis 1 Monat vor Mietbeginn: 40% der Auftragssumme
- Weniger als 1 Monat vor Mietbeginn: 60% der Auftragssumme
Das Mietmaterial bleibt Eigentum der Zeltzentrum GmbH und darf ohne schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers nicht weitervermietet oder anderweitig genutzt werden.
Die Auftraggeberin/der Auftraggeber haftet für die Aufbewahrung und Pflege des Mietmaterials. Schäden, die durch unsachgemässe Handhabung entstehen, werden zum Neupreis (abzüglich 20% Minderwert für gebrauchte Materialien) berechnet.
Für die Rückgabe des Mietmaterials gelten saubere und schadensfreie Bedingungen. Reparaturen oder Reinigungen nach der Nutzung werden mit CHF 95.00 pro Stunde verrechnet.
Widerrufsbelehrung
Widerruf und Rückgabe
Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Eine Rückgabe oder ein Umtausch der gelieferten Produkte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausgenommen sind nachweislich mangelhafte oder falsch gelieferte Produkte.